Förderrichtlinien für die Errichtung einer Kleinkläranlage
für Oberösterreich


Amt der OÖ Landesregierung
Abt. Wasserwirtschaft
Abwassserwirtschaft
Herr Ing. Günter Krois
Kärntnerstr. 10 - 12
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-12 456



In den anderen Bundesländern gelten zum Teil ähnliche Bestimmungen.
Informationen erhalten Sie von den zuständigen Landesregierungen.

Förderungsgegenstand:
Abwasseranlagen in Streulage, d.h. der Anschluss an ein öffentliches Kanalnetz ist nicht vorgesehen (das Objekt befindet sich außerhalb der "Gelben Linie").

Förderungsgeber:
Land OÖ und Bund nach dem UFG 1993

Förderungsnehmer:
Physische oder juristische Personen

Fördervoraussetzungen:
Das zu entsorgende Objekt befindet sich außerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes
Für das zu entsorgende Objekt liegt zum 1. April 1993 eine rechtskräftige Baubewilligung vor
Das zu entsorgende Objekt stellt den Hauptwohnsitz des Antragstellers dar oder das Objekt wird überwiegend wirtschaftlich oder touristisch genutzt
Der Förderungswerber verfügt über die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Abwasseranlage
Das Förderansuchen ist vor Baubeginn der Anlage bei der Förderstelle eingelangt
Für die Abwasseranlage ist eine Variantenuntersuchung (Wirtschaftlichkeitsberechnung) durchzuführen. Nur die wirtschaftlich günstigste Variante wird gefördert.
Es wird keine sonstige Förderung mit Ausnahme der Bundesförderung gewährt
Falls erforderlich: Nachweis des Betreibens einer aktiven Landwirtschaft
Beitritt von Abwassergenossenschaften zum OÖ Wassergenossenschaftsverband
Die Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung muss mind. 10 Jahre betragen

Zur Beantragung der Förderung:
Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular:
- Land OÖ (1-fach) mit den erforderlichen Bestätigungen vom Gemeindeamt bzw. Stadtamt
- Bund-Pauschalförderung PKAB (2-fach)
Variantenuntersuchung
Rechtskräftiger wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid mit Verhandlungsschrift
Lageplan

Für die Auszahlung der Förderung (Kopien):
Wasserrechtlicher Überprüfungsbescheid, Verhandlungsschrift bzw. Bestätigung der projektsgemäßen Ausführung eines unabhängigen Befugten
Kollaudierungsdatenblatt
Rechnungszusammenstellung
Datum vom Baubeginn und Funktionsfähigkeit
Dichtheitsattest bei Kanalanschluss
Ausführungslageplan
Aufteilung der anteileigen EW bzw. lfm je Objekt bei Anlagen, die die Abwässer von mehr als einem Objekt entsorgen
Aufstellung über alle innerhalb der letzten 3 Jahre erhaltenen De-minimis-Beihilfen - nur bei Unternehmen erforderlich
Die Förderstelle behält sich vor, im Bedarfsfall die der Rechnungszusammenstellung zu Grunde liegenden Rechnungen im Original samt den zugehörigen Zahlungsnachweisen einzufordern und einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

Ausmaß der Förderung (Höchstbeträge):
Max. OÖ Landesförderung*
Max. Bund-Pauschalförderung*
Max. gesamtes Förderausmaß
bis 4 EW € 1.400,-

für jeden weiteren EW
max. € 150,-

bis 4 EW € 1.400,-

für jeden weiteren EW
max. € 150,-

5 EW € 3.100,-
10 EW € 4.600,-
15 EW € 6.100,-
20 EW € 7.600,-
* Diese Förderungen gelten nur für Einzelabwasseranlagen (bis max. 4 angeschlossene Objekte).

Für die Errichtung von Abwasserreinigungsanlagen für mehr als 50 EW erhalten Sie 30 % der förderfähigen Investitionskosten.

Informationen über Wassergenossenschaften:
OÖ WASSER Genossenschaftsverband eGen
Kärntnerstr. 10 - 12
4021 Linz
Tel.: 0732/7720-140 30
E-Mail: ooewasser@ooe.gv.at

Angaben ohne Gewähr!