Förderrichtlinien für die Errichtung einer Kleinkläranlage
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Amt der OÖ Landesregierung Abt. Wasserwirtschaft Abwassserwirtschaft Herr Ing. Günter Krois Kärntnerstr. 10 - 12 4021 Linz Tel.: 0732/7720-12 456 In den anderen Bundesländern gelten zum Teil ähnliche Bestimmungen. Informationen erhalten Sie von den zuständigen Landesregierungen. Förderungsgegenstand: Abwasseranlagen in Streulage, d.h. der Anschluss an ein öffentliches Kanalnetz ist nicht vorgesehen (das Objekt befindet sich außerhalb der "Gelben Linie"). Förderungsgeber: Land OÖ und Bund nach dem UFG 1993 Förderungsnehmer: Physische oder juristische Personen Fördervoraussetzungen: |
Das zu entsorgende Objekt befindet sich außerhalb des geschlossenen Siedlungsgebietes | ||
Für das zu entsorgende Objekt liegt zum 1. April 1993 eine rechtskräftige Baubewilligung vor | ||
Das zu entsorgende Objekt stellt den Hauptwohnsitz des Antragstellers dar oder das Objekt wird überwiegend wirtschaftlich oder touristisch genutzt | ||
Der Förderungswerber verfügt über die erforderliche wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung einer Abwasseranlage | ||
Das Förderansuchen ist vor Baubeginn der Anlage bei der Förderstelle eingelangt | ||
Für die Abwasseranlage ist eine Variantenuntersuchung (Wirtschaftlichkeitsberechnung) durchzuführen. Nur die wirtschaftlich günstigste Variante wird gefördert. | ||
Es wird keine sonstige Förderung mit Ausnahme der Bundesförderung gewährt | ||
Falls erforderlich: Nachweis des Betreibens einer aktiven Landwirtschaft | ||
Beitritt von Abwassergenossenschaften zum OÖ Wassergenossenschaftsverband | ||
Die Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung muss mind. 10 Jahre betragen |
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Zur Beantragung der Förderung: |
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Vollständig ausgefülltes und unterfertigtes Antragsformular: | ||
- Land OÖ (1-fach) mit den erforderlichen Bestätigungen vom Gemeindeamt bzw. Stadtamt | ||
- Bund-Pauschalförderung PKAB (2-fach) | ||
Variantenuntersuchung | ||
Rechtskräftiger wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid mit Verhandlungsschrift |
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Lageplan | ||
Für die Auszahlung der Förderung (Kopien): |
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Wasserrechtlicher Überprüfungsbescheid, Verhandlungsschrift bzw. Bestätigung der projektsgemäßen Ausführung eines unabhängigen Befugten | ||
Kollaudierungsdatenblatt | ||
Rechnungszusammenstellung | ||
Datum vom Baubeginn und Funktionsfähigkeit | ||
Dichtheitsattest bei Kanalanschluss | ||
Ausführungslageplan | ||
Aufteilung der anteileigen EW bzw. lfm je Objekt bei Anlagen, die die Abwässer von mehr als einem Objekt entsorgen | ||
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Aufstellung über alle innerhalb der letzten 3 Jahre erhaltenen De-minimis-Beihilfen - nur bei Unternehmen erforderlich |
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Die Förderstelle behält sich vor, im Bedarfsfall die der Rechnungszusammenstellung zu Grunde liegenden Rechnungen im Original samt den zugehörigen Zahlungsnachweisen einzufordern und einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
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Ausmaß der Förderung (Höchstbeträge): |
Max. OÖ Landesförderung*
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Max. Bund-Pauschalförderung*
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Max. gesamtes Förderausmaß
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bis 4 EW € 1.400,-
für jeden weiteren EW |
bis 4 EW € 1.400,-
für jeden weiteren EW |
5 EW € 3.100,-
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10 EW € 4.600,-
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15 EW € 6.100,-
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20 EW € 7.600,-
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Informationen über Wassergenossenschaften: OÖ WASSER Genossenschaftsverband eGen Kärntnerstr. 10 - 12 4021 Linz Tel.: 0732/7720-140 30 E-Mail: ooewasser@ooe.gv.at Angaben ohne Gewähr! |